Scheidung als Neubeginn: So gelingt die Trennung fair und juristisch einwandfrei

Im Jahr 2024 gestanden sich rund 130.000 Ehepaare in Deutschland ein, dass ihre Partnerschaft nicht mehr zu retten war – die Ehe wurde geschieden. Eine Scheidung ist ein tiefgreifender Einschnitt, erst recht, wenn Kinder mitbetroffen sind. Sie kann aber auch der Beginn eines neuen, selbstbestimmten Lebenswegs sein. Unser Ziel als familum Rechtsanwaltskanzlei ist es, Sie in dieser Lebensphase mit ruhiger Hand zu begleiten. Damit aus der emotionalen Belastung kein unnötiger juristischer und finanzieller Schaden entsteht. Im Fokus steht dabei immer das Wohl der Familie und ein konstruktiver, fairer Prozess für alle Beteiligten.

Die emotionale Seite managen

Haben beide Ehepartner ein vergleichbares Bildungsniveau und sind beide berufstätig, sind dies sehr gute Voraussetzungen, um eine verantwortungsvolle Trennung auf Augenhöhe zu gestalten und einen möglichst spannungsarmen Scheidungsverlauf zu ermöglichen.

Handlungsempfehlungen für die emotionale Ebene:

  • Kindswohl steht an erster Stelle: Ihre Kinder spüren die Anspannung. Sprechen Sie altersgerecht, ehrlich und gemeinsam mit Ihrem Partner über die Trennung. Betonen Sie, dass beide Elternteile weiterhin für sie da sein werden. Vermeiden Sie unbedingt, die Kinder für Ihre Interessen zu instrumentalisieren.
  • Bleiben Sie respektvoll: Versuchen Sie, die Kommunikation mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin sachlich und respektvoll zu halten, vor allem in Gegenwart der Kinder. Ziel muss es sein, auch nach der Scheidung gemeinsam als Eltern zu funktionieren.
  • Suchen Sie Unterstützung: Zögern Sie bei Bedarf nicht, psychologische oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für sich selbst, als Paar oder für Ihre Kinder. Dies ist ein Zeichen von Stärke und Verantwortung.
  • Gewinnen Sie Klarheit: In Deutschland ist ein Trennungsjahr meist obligatorisch. Es dient nicht nur der juristischen Prüfung, sondern bietet auch die Chance, Klarheit zu gewinnen und Dinge zu ordnen.

 

Die juristischen Schritte: Was jetzt zu tun ist

Eine Ehescheidung ist in Deutschland ein gerichtliches Verfahren. Auch wenn Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in allen Punkten einig sind, benötigen Sie juristischen Beistand und müssen den korrekten Ablauf einhalten:

1. Trennung vollziehen und dokumentieren

Das Gesetz verlangt in der Regel, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann (§ 1565 BGB):

  • Entweder zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus oder Sie schaffen innerhalb der Wohnung getrennte Wohnbereiche und wirtschaften auch getrennt.
  • Wichtig: Dokumentieren Sie den Beginn der Trennung. Wir helfen Ihnen gerne, den formellen Trennungszeitpunkt für das Gericht festzuhalten.
2. Juristische Bestandsaufnahme und Vorbereitung der Folgesachen

Bevor der Scheidungsantrag gestellt wird, sollten die sogenannten Folgesachen besprochen und am besten einvernehmlich geregelt werden. Dies ist der beste Weg, um später Kosten und Nerven zu sparen. Zu den Folgesachen zählen:

  • Kindersorge und Umgang: Wer hat das Sorgerecht? Wie wird der Umgang geregelt?
  • Kindesunterhalt: Wer zahlt wie viel? (Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle).
  • Ehegattenunterhalt: Steht einem Partner nachehelicher Unterhalt zu?
  • Hausrat und Ehewohnung: Wer behält die Wohnung? Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt?
  • Zugewinnausgleich: Wie wird das in der Ehe erworbene Vermögen (z. B. Aktien, Wertgegenstände, Immobilien) fair geteilt?

Viele Ehepaare haben einige dieser Themen vorab in einem Ehevertrag geregelt. Dann fließen diese Regelungen selbstverständlich mit in die Bewertung ein.

3. Mandat und Scheidungsantrag
  • In Deutschland herrscht vor dem Familiengericht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Das heißt, der Antragsteller muss also anwaltlich vertreten sein.
  • Falls Sie sich mit Ihrem Partner über alle Folgesachen einig sind, ist es günstiger, wenn nur einer von beiden einen Anwalt beauftragt. Der andere Partner stimmt dem Antrag dann lediglich zu.
  • Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht automatisch durchgeführt. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche, private und betriebliche Renten) geteilt, um eine faire Altersversorgung für beide Parteien zu gewährleisten.
4. Das Scheidungsverfahren

Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht die beauftragte Anwaltskanzlei den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Nach Einholung der notwendigen Informationen kommt es zum Scheidungstermin vor Gericht. Dieser Termin kann kurz und formell sein, wenn alle Folgesachen bereits geregelt sind. Mit dem gerichtlichen Beschluss sind Sie offiziell geschieden.

 

Wir begleiten Sie einfühlsam durch diese emotionale Zeit 

Eine Scheidung ist keine Niederlage, sondern die bewusste Entscheidung, einen schmerzhaften Zustand zu beenden und eine gute Zukunft für alle Familienmitglieder zu ermöglichen. familum steht Ihnen zur Seite, um Ihnen nicht nur juristische Fallstricke zu ersparen, sondern auch um für einen effizienten und fairen Übergang in den neuen Lebensabschnitt zu sorgen.

Sie möchten mehr erfahren? Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Erstberatungstermin. Gemeinsam betrachten wir Ihre individuelle Situation und gehen die erforderlichen Schritte an.

 

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine fundierte Beurteilung wenden Sie sich bitte direkt an uns.